Nahaufnahme von bunter Kreide an der Schultafel

Maßnahmen gegen Lehrermangel: Personen ohne Studium können sich bewerben

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Um den Lehrermangel abzumildern, können an Sachsens Schulen und in bestimmten Bereichen Personen ohne Studium und mit Berufsabschluss als Lehrkräfte eingesetzt werden. Das sieht ein neuer Erlass von Kultusminister Conrad Clemens vor.

„In Vorbereitung auf das kommende Schuljahr haben wir die Einstellungsmöglichkeiten erweitert, um neue Zielgruppen für den Einsatz an Schulen gewinnen zu können. Wir wollen damit die Unterrichtsversorgung in bestimmten Bereichen verbessern und die Lehrkräfte entlasten“, so Kultusminister Conrad Clemens. Für das kommende Schuljahr können sich danach Interessenten ohne Hochschulausbildung bewerben. Bislang mussten Seiteneinsteigende in der Regel mindestens einen Bachelor-Abschluss von einer Hochschule vorlegen. Der Einsatz des neuen Personenkreises bleibt allerdings auf bestimmte Fächer und Bereiche beschränkt.

Schulklasse im Schwimmbecken, lächelndes Kind im Vordergrund

Schwimmunterricht für Grundschüler

Für die Unterrichtsabsicherung in den Grundschulen im Fach Sport, Lernbereich „Schwimmen“ können Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, wenn sie über einen Berufsabschluss als Fachangestellte/Fachangestellter für Bäderbetriebe oder vergleichbares verfügen.

Zudem müssen die Bewerber eine einschlägige Praxiserfahrung von mindestens fünf Jahren in der Leitung von Kursen im Schwimmanfangsunterricht nachweisen. Die Personen müssen in der Methodik und Didaktik des Schulschwimmens ausgebildet sein und mindestens das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze besitzen.

'Produktives Lernen' an Oberschulen

Für den besonderen Bildungsweg ‚Produktives Lernen‘ an Oberschulen können sich Personen bewerben, wenn sie über einen Berufsabschluss als Meister oder Techniker verfügen und die Ausbildereignung nachweisen. Zudem müssen sie über eine Berufserfahrung im Umfang von mindestens fünf Jahren verfügen.

Nahaufnahme eines Xylophons, was bespielt wird

Musik-, Kunst- und Sportunterricht an weiterführenden Schulen

Bewerben können sich auch Personen ohne Hochschulabschluss ausschließlich für den Einsatz in den Fächern Musik und Kunst an berufsbildenden Schulen sowie in den Klassenstufen 5 und 6 an Oberschulen und im Fach Sport an Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und berufsbildenden Schulen.

Für die Unterrichtsabsicherung in diesen Fächern können mit Zustimmung und Beteiligung der Schulleitung Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die einen Berufsabschluss in einem tätigkeitsbezogenen anerkannten Ausbildungsberuf oder im Fach Sport über eine gültige Trainerlizenz A/B/C verfügen. Zudem müssen praktische Erfahrungen von mindestens fünf Jahren nachgewiesen werden.

Der Start in die Tätigkeit als Lehrkraft wird für alle mit einer dreimonatigen Einstiegsqualifizierung vorbereitet.

Aktuelle Infos zum Einstellungsverfahren

Ausgebildete Lehrkräfte und für einen Seiteneinstieg interessierte Personen können sich ab dem 31. März 2025 auf dem Bewerbungsportal für die Einstellung bewerben.

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